Im Abgasskandal kann der Käufer eines Audi SQ5 seinen SUV zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Das hat das Landgericht Lüneburg mit Urteil vom 17. Dezember 2019 entschieden (Az.: 10 O 158/19).
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