Durch den VW-Abgasskandal haben Diesel-Fahrzeuge einen enormen Wertverlust erlitten, den die Verbraucher beim Verkauf ihres Autos zu spüren bekommen. VW-Kunden müssen allerdings nicht auf dem Schaden sitzenbleiben, wie ein Urteil des Landgerichts Krefeld vom 13. Februar 2019 zeigt (Az.: 2 O 313/17). … weiterlesen
Alles zum Thema: LG Krefeld 2 O 313/17
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