Die Thematik Verjährung im VW-Abgasskandal wird am 14. Dezember am Bundesgerichtshof verhandelt. Unabhängig davon, wie der BGH diese Frage entscheidet, hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil 4. Dezember 2020 eine wegweisende Entscheidung gefällt (Az.: 4 O 195/20). Demnach haben geschädigte Käufer immer noch einen Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB, wenn die eigentliche Verjährung bereits eingetreten ist. … weiterlesen
Alles zum Thema: LG Karlsruhe 4 O 195/20
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