Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Abgasskandal: Schadensersatz ohne Nutzungsentschädigung – LG Augsburg 021 O 3267/17

/ 11.01.2019 / / 471

Das Landgericht Augsburg ist für VW bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal kein gutes Pflaster. Schon im November 2018 hatte es mit einem sensationellen Urteil entschieden, dass Volkswagen einen vom Abgasskandal betroffenen VW Golf Diesel zurücknehmen und dem Käufer den vollen Kaufpreis erstatten muss. Heißt: Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer darf VW nicht einbehalten (Az.: 021 O 4310/16). Mit einem weiteren Urteil aus Dezember 2018 bleibt das LG Augsburg dieser Rechtsprechung treu (Az.: 021 O 3267/17). weiterlesen