Bausparkassen dürfen von ihren Kunden in der Darlehensphase keine pauschalen Kontogebühren bei Bauspardarlehen für die Führung des Darlehenskontos verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Mai 2017 in letzter Instanz entschieden und damit die Urteile der Vorinstanzen gekippt (Az.: XI ZR 308/15). … weiterlesen

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