TILP erstreitet ein weiteres Grundsatzurteil des BGH zu verschwiegenem Kickback: „Bereits 1988 haben Banken über den Erhalt von Rückvergütungen aufklären müssen.“ … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
KickBacks – Für Volksbank schon 1988 ein Interessenskonflikt
6. Dezember 2013 / 01.01.2014 / / 62“KickBacks machen geschädigten Kapitalanlegern weiter Hoffnung!” Fachanwalt Alexander Heinrich von der Tübinger Kanzlei TILP freut sich über ein von ihm erstrittenes, aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Dieses hat am 12.11.2013 (Az.: 17 U 34/13) entschieden und als –soweit ersichtlich – erstes Obergericht festgehalten, dass eine beratende Bank bereits im Jahr 1988 über den Erhalt von Rückvergütungen („Kickbacks“) hätte aufklären müssen. Das Landgericht Heidelberg hatte die Schadensersatzpflicht noch verneint. Auf Berufung von TILP hob das Oberlandesgericht dieses Urteil auf und verurteilte die Volksbank antragsgemäß zur Zahlung von 22.329,99 € und entgangenem Gewinn. … weiterlesen
Aktuelle Kommentare