Das Thema ist so alt wie der Anlegerschutz selbst: Der BGH hat in seiner so genannten KickBack-Entscheidung schon 2009 höchstrichterlich entschieden, dass sich ein Schadensersatzanspruch zwingend aufbaut, wenn Vermittler von Kapitalmarktprodukten ihre Kunden nicht über fließende Rückvergütungen z.B. zwischen der beratenden Bank und dem Emittenten aufklärt. … weiterlesen
Aktuelle Kommentare