Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

BGH entscheidet über Herausgabe von Rückvergütungen

/ 24.05.2017 / / 65

Das Thema ist so alt wie der Anlegerschutz selbst: Der BGH hat in seiner so genannten KickBack-Entscheidung schon 2009 höchstrichterlich entschieden, dass sich ein Schadensersatzanspruch zwingend aufbaut, wenn Vermittler von Kapitalmarktprodukten ihre Kunden nicht über fließende Rückvergütungen z.B. zwischen der beratenden Bank und dem Emittenten aufklärt. weiterlesen