Rechtsanwalt Ralph Veil aus München bereitet akltuell deutschen Finanzberatern schlaflose Nächte. Der Mitarbeiter der renommierten Anlegerkanzlei “Mattil und Kollegen” aus München hat für eine Mandantin ein Urteil erstritten, das in die Geschichte des Bank- und Kapitalmarktrechts eingehen könnte. Das Gericht verurteilte die Unicreditbank einer Anlegerin rund 12.500 Euro zu erstatten, die erfolglos in einen Schiffsfonds investiert worden waren. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Geschlossene Fonds: Berater muss über Innenhaftungsrisiko aufklären – Rückabwicklung
30. Januar 2015 / 24.05.2017 / / 208Das Landgericht (LG) München I hat mit Urteil vom 19.12.2014 (Az. 3 O 7105/14) ein weitreichendes Urteil zur Berater- und Prospekthaftung bei geschlossenen Fonds erlassen. Erstmals hat ein Gericht entschieden, dass vor Abschluss einer Fondsbeteiligung in Form der GmbH & Co KG über das Innenhaftungsrisiko gemäß §§ 30, 31 GmbHG analog aufgeklärt werden muss. … weiterlesen
Innenhaftungsrisiko bei geschlossenen Fonds: Anleger müssen aufgeklärt werden – Schadensersatzansprüche
29. Januar 2015 / 24.05.2017 / / 94Ein bahnbrechendes Urteil in Sachen Anlegerschutz könnte das Landgericht München gesprochen haben (Az.: 3 O 7105/12). Demnach können Anleger Schadensersatz geltend machen, wenn sie nicht über das Risiko der Innenhaftung nach dem GmbH-Gesetz aufgeklärt wurden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. … weiterlesen
Innenhaftungsrisiko – LG München legt geschlossenen Fonds einen Prospektfehler ins Nest – Az. 3 O 7105/14
29. Januar 2015 / 29.01.2015 / / 241Unser Partnerportal kapitalschutz.tv berichtet heute über ein außergewöhnliches Urteil, das die Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen erstritten hat. Eine Anlegerin bekam Schadensersatz zugesprochen, weil sie bei der Vermittlung der Anlage – ein Schiffsfonds – nicht über Risiken informiert wurde, die das GmbH-Gesetz für Gesellschafter einer GmbH birgt. Anleger sind als Kommandatisten einer Fondsgesellschaft nämlich für die Liquidität der Gesellschaft verantwortlich, wenn diese dauerhaft nicht aus den roten Zahlen kommt. So wird das so genannte “Innenhaftungsrisiko” definiert. Das LG München entschied erstmals, dass diese Bestandteile des GmbH-Gesetzes ein Risiko darstellen, über das im Prospekt hätte informiert werden müssen. Sollte das Urteil gegen die Unicredit Bank Rechtskraft erlangen bedeutet dies, dass man nahezu allen geschlossenen Fonds auf Basis einer fehlerhaften Risikoaufklärung Fehler im Prospekt nachweisen könnte.
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