Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Rechtsanwalt Ralph Veil (Mattil & Kollegen) sorgt mit Innenhaftungsrisiko-Urteil für ein “Kick-Back Reloaded”

/ 30.01.2015 / / 1.262

Rechtsanwalt Ralph Veil aus München bereitet akltuell deutschen Finanzberatern schlaflose Nächte. Der Mitarbeiter der renommierten Anlegerkanzlei “Mattil und Kollegen” aus München hat für eine Mandantin ein Urteil erstritten, das in die Geschichte des Bank- und Kapitalmarktrechts eingehen könnte. Das Gericht verurteilte die Unicreditbank einer Anlegerin rund 12.500 Euro zu erstatten, die erfolglos in einen Schiffsfonds investiert worden waren. weiterlesen

Geschlossene Fonds: Berater muss über Innenhaftungsrisiko aufklären – Rückabwicklung

/ 24.05.2017 / / 208

Das Landgericht (LG) München I hat mit Urteil vom 19.12.2014 (Az. 3 O 7105/14) ein weitreichendes Urteil zur Berater- und Prospekthaftung bei geschlossenen Fonds erlassen. Erstmals hat ein Gericht entschieden, dass vor Abschluss einer Fondsbeteiligung in Form der GmbH & Co KG über das Innenhaftungsrisiko gemäß §§ 30, 31 GmbHG analog aufgeklärt werden muss.  weiterlesen

Innenhaftungsrisiko – LG München legt geschlossenen Fonds einen Prospektfehler ins Nest – Az. 3 O 7105/14

/ 29.01.2015 / / 241

Unser Partnerportal kapitalschutz.tv berichtet heute über ein außergewöhnliches Urteil, das die Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen erstritten hat. Eine Anlegerin bekam Schadensersatz zugesprochen, weil sie bei der Vermittlung der Anlage – ein Schiffsfonds –  nicht über Risiken informiert wurde, die das GmbH-Gesetz für Gesellschafter einer  GmbH birgt. Anleger sind als Kommandatisten einer Fondsgesellschaft nämlich für die Liquidität der Gesellschaft verantwortlich, wenn diese dauerhaft nicht aus den roten Zahlen kommt. So wird das so genannte “Innenhaftungsrisiko” definiert. Das LG München entschied erstmals, dass diese Bestandteile des GmbH-Gesetzes ein Risiko darstellen, über das im Prospekt hätte informiert werden müssen. Sollte das Urteil gegen die Unicredit Bank Rechtskraft erlangen bedeutet dies, dass man nahezu allen geschlossenen Fonds auf Basis einer fehlerhaften Risikoaufklärung Fehler im Prospekt nachweisen könnte.

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