Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Gesetze der Europäischen Union melden möchten, ist bislang nicht 100 % umgesetzt, da die nationale Gesetzgebung – z.B. in der Bundesrepublik Deutschland, die Schaffung einer solchen Stelle noch nicht verbindlich fordert. Ganz zahnlos ist der Tiger aber nicht, denn EU-Richtlinien müssen von den Mitgliedsstaaten eingehalten werden. Mit der Einführung des sog. Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist wohl noch in diesem Jahr zu rechnen. … weiterlesen
Alles zum Thema: HinSchG
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