Alles zum Thema: HinSchG

Interne Meldestelle nach HinSchG

/ 19.02.2024 / / 330

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Gesetze der Europäischen Union melden möchten, ist bislang nicht 100 % umgesetzt, da die nationale Gesetzgebung – z.B. in der Bundesrepublik Deutschland, die Schaffung einer solchen Stelle noch nicht verbindlich fordert. Ganz zahnlos ist der Tiger aber nicht, denn EU-Richtlinien müssen von den Mitgliedsstaaten eingehalten werden. Mit der Einführung des sog. Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist wohl noch in diesem Jahr zu rechnen. weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961