Nach Auskunft der AOK hat sich die Zahl der Herzablationen zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen mit Hilfe eines Katheters von 2010 auf knapp 120.000 im Jahr 2016 fast verdop-pelt. Dies, obwohl der Eingriff zahlreiche, teilweise massive Risiken für den Patienten birgt. „Daher trifft die Ärzte vor der Operation eine umfassende Informationspflicht über die Risiken und alternative Behandlungsmethoden. Schon bei Verletzung dieser Aufklärungspflicht können dem Patienten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zustehen“, erklärt Rechtsanwältin Annika Brċvak, KQP Rechtsanwälte / Hamm. … weiterlesen
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