Alles zum Thema: Hamburger Sparkasse

Landgericht Hamburg verurteilt Hamburger Sparkasse bei Darlehensvertrag vom 15.04.2011

/ 07.11.2017 / / 145

Mit Urteil vom 25. Oktober 20017 – 325 O 345/16 – hat das Landgericht Hamburg die Hamburger Sparkasse AG zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrags vom 15. April 2011 über den Nennbetrag von 256.000,00 Euro verurteilt. Das Landgericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Widerrufsinformation nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und der Kläger daher wirksam den Widerruf noch erklären konnte. weiterlesen

Aus 2007: HASPA muss Darlehen rückabwickeln

/ 26.08.2017 / / 291

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 16. August 2017 – 313 O 16/16 – die Hamburger Sparkasse AG zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrages vom 09. Juni 2007 verurteilt. Die Widerrufsbelehrung sei nicht geeignet, die Widerrufsfrist in Gang zu setzen. Mittels des Wortes „frühestens“ werde unzureichend über den Beginn der Widerrufsfrist informiert. Dabei verweist das Landgericht auf ein einschlägiges BGH-Urteil (BGH, Urteil vom 12.07.2016 – XI ZR 564/15 -). weiterlesen

Hamburger Sparkasse – Infos zum Widerruf Ihres Darlehens bei der HASPA

/ 22.01.2015 / / 350

Die Hamburger Sparkasse hat auf Basis der fehlerhaften Musterwiderrufsbelehrungen des Sparkassenverbandes zumindestens zeitweise unzulässige Widerrufsbelehrungen verwendet. verbraucherschutz.tv steht in Kontakt zu im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten, die über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen der HASPA verfügen. So ist die auf die erfolgreiche Begleitung von Widerrufen spezialisierte  Wirtschaftskanzlei HAHN Rechtsanwälte langjährig im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv. weiterlesen

Rechtsanwalt Peter Hahn: „Widerrufsbelehrungen der Hamburger Sparkasse oft fehlerhaft“ – Info-Veranstaltung am 7.11.2014 in Hamburg

/ 24.05.2017 / / 162

In zahlreichen Darlehensverträgen der Hamburger Sparkasse ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und damit unwirksam. Das hat der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn festgestellt. Deshalb haben jetzt zahlreiche Kunden der Haspa mit Hahn Rechtsanwälte Kontakt aufgenommen. Sie wollen ihre Immobiliendarlehensverträge widerrufen. Und das mit gutem Grund. Denn in zahlreichen Darlehensverträgen der Haspa heißt es in der Widerrufsbelehrung: “Die Widerrufsbelehrung beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961