Mieter können ab 1. Januar 2014 die Kosten für die die Heizung- und Warmwasserversorgung pauschal um 15 Prozent kürzen, falls die Messung nicht mit geeichten Zählern vorngegommen werden kann.
Mieter können ab 1. Januar 2014 die Kosten für die die Heizung- und Warmwasserversorgung pauschal um 15 Prozent kürzen, falls die Messung nicht mit geeichten Zählern vorngegommen werden kann.
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