Das sog. Framing stellt nicht in jedem Fall eine Verletzung des Urheberrechts dar. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2015 hervor (I ZR 46/12). Demnach begeht der Betreiber einer Website keine Urheberrechtsverletzung, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechteinhabers für alle Nutzer zugänglich sind, im Wege des Framing in seine eigene Website einbindet. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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