Das Recht des Kindes seine Abstammung zu kennen, ist verfassungsrechtlich geschützt. „Es ist in der Regel sogar höher einzustufen als das Recht eines Verstorbenen auf Totenruhe“, sagt Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf. Ein entsprechendes Urteil hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt. … weiterlesen
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