Der Bundesgerichtshof entschied nun zugunsten von Erben verstorbener Bankkunden: Sie müssen dem Institut nicht zwingend einen teuren Erbschein vorlegen, um an das Erbe zu kommen. Hierzu seien auch andere Dokumente -wie das Testament- ausreichend. Erben verstorbener Bank- oder Sparkassenkunden können nicht grundsätzlich dazu gezwungen werden, dem Geldinstitut einen Erbschein vorzulegen. Ein solches Dokument sei nicht notwendig, um an sein Erbezu kommen, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (XI ZR 401/12). Damit stärkten die Richter die Rechte der Verbraucher, die sich nun nicht immer einen kostenpflichtigen Erbschein besorgen müssen: Denn je höher die vererbten Summen sind, desto teurer wird das Dokument. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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