Eine einstweilige Verfügung ist ein Rechtsmittel, das zur Verfügung steht, wenn Schäden vermieden werden sollen oder real Gefahr in Verzug ist durch eine Maßnahme oder ein Unterlassen des Beschuldigten. Da in vielen Fällen das Ende eines regulären Klageverfahrens nicht abgewartet werden kann, hat der Gesetzgeber die Einstweilige Verfügung ins Prozessrecht integriert. Innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis eines Sachverhaltes kann dagegen mit einer einstweiligen Verfügung reagiert werden. Der Verfügungskläger hat bei Erlass einer Einstweiligen Verfügung den Anspruch gegenüber dem Verfügungsbeklagten, dass er ein strittiges Verfahren, eine Aussage oder eine Veröffentlichung direkt nach Zustellung der Einstweiligen Verfügung abstellt bis zum Abschluss einer unter Umständen anhängigen Verfahrens. Es kann aber auch um die Anordnung einer ausstehenden Zahlung, das Verbot einer fortgesetzten Rufschädigung gehen, oder um das Einhalten von Abstandsregeln oder sonstige Verbote.
Alles zum Thema: Einstweilige Verfügung
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