Am 09.12.2014 findet vor dem XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung in einem „Swap-Verfahren“ statt. Der Kunde einer Sparkasse macht Schadensersatzansprüche aus der Empfehlung eines sog. Cross-Currency-Swaps geltend, den er nach der Beratung durch die Sparkasse mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) abgeschlossen hatte. Diese mündliche Verhandlung und anschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird mit Spannung erwartet. Es handelt sich erst um die zweite Entscheidung des Bundesgerichtshofs, obwohl es seit der ersten Entscheidung vom 22.03.2011 Hunderte weitere Fälle vor den Land- und Oberlandesgerichten gegeben hat. Insbesondere die teilweise sehr hohen Schäden im zweistelligen Millionenbereich auf kommunaler Ebene hatten für Aufmerksamkeit gesorgt. … weiterlesen
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