Alles zum Thema: Co.Net Verbrauchergenossenschaft

BaFin-Verbot trifft Co.Net Verbrauchergenossenschaft

/ 03.01.2023 / / 1.445

Die Anordnung der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin dürfte die Mitglieder der Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG beunruhigen. Die BaFin hat es der Co.Net Verbrauchergenossenschaft mit Bescheid vom 27. Dezember 2019 verboten, Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis der Genossenschaft gewähren, öffentlich zum Erwerb anzubieten.

weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961