Die Anordnung der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin dürfte die Mitglieder der Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG beunruhigen. Die BaFin hat es der Co.Net Verbrauchergenossenschaft mit Bescheid vom 27. Dezember 2019 verboten, Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis der Genossenschaft gewähren, öffentlich zum Erwerb anzubieten.
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