Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

LG Stuttgart: Lebensversicherung kann nicht Bewertungsreserven kürzen und Dividenden ausschütten

/ 25.09.2018 / / 422

Lebensversicherer dürfen die Beteiligung an den Bewertungsreserven kürzen. Das hat der BGH kürzlich bestätigt (Az.: IV ZR 201/17). Allerdings müssen sie sich dabei an gewisse Spielregeln halten. Wenn er Gewinn an die Muttergesellschaft überweist, kann er nicht gleichzeitig beim Kunden kürzen. Er muss den Versicherungsnehmer entsprechend am einbehaltenen Wertzuwachs beteiligen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az.: 16 O 157/17). weiterlesen