Lebensversicherer dürfen die Beteiligung an den Bewertungsreserven kürzen. Das hat der BGH kürzlich bestätigt (Az.: IV ZR 201/17). Allerdings müssen sie sich dabei an gewisse Spielregeln halten. Wenn er Gewinn an die Muttergesellschaft überweist, kann er nicht gleichzeitig beim Kunden kürzen. Er muss den Versicherungsnehmer entsprechend am einbehaltenen Wertzuwachs beteiligen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az.: 16 O 157/17). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Wir würden uns über Ihr Like sehr freuen!
Anwalt-Empfehlungen
Corona-Krise/COVID-19
Empfehlungen
Experten im Abgasskandal
Medizinrecht
Steuerstrafrecht
Meist gelesen
-
258 Kommentare / 138.6k
-
11 Kommentare / 125.4k
-
92 Kommentare / 111.8k
-
567 Kommentare / 85k
-
152 Kommentare / 80.3k
Aktuelle Kommentare