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Betriebsprüfung: Zugriff auf Warenwirtschaftssysteme muss begründet werden

/ 04.03.2015 / / 313

Niemand gibt freiwillig mehr Daten über sicher heraus, als er muss – gerade bei einer Betriebsprüfung ist eine solche Einstellung gesund und vor allem auch nicht verboten. Finanzbehörden sehen das oft anders und sind der Meinung, dass alles was vorhanden ist auch Gegenstand der Überprüfung sein muss. Das Finanzgericht Münster hat im Umgang von Steuerbehörden mit so genannten elektronischen Warenwirtschaftssystemen jetzt eine klare Grenze gesetzt. weiterlesen

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