Die Kosten für ein zweites Studium oder ein Studium im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses können als Werbungskosten abgesetzt werden. Übersteigen die Ausgaben für Semesterbeiträge, Fahrtkosten und Bücher die Einnahmen, entsteht ein Verlust. Dieser kann später mit dem Einkommen verrechnet werden. … weiterlesen
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