Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Abgasskandal LG Essen 3 O 439/18 – Voller Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück

/ 05.08.2019 / / 306

Immer mehr Gerichte sprechen den geschädigten Kunden im VW-Abgasskandal inzwischen Schadensersatz ohne den Abzug einer Nutzungsentschädigung zu. Dazu zählt auch das Landgericht Essen. Mit Urteil vom 19. Juni 2019 sprach es einer VW-Kundin Anspruch auf Schadensersatz zu (Az.: 3 O 439/18). Sie kann ihren VW Golf 2.0 TDI zurückgeben und erhält den Kaufpreis sowie die Zinsen für die Finanzierung zurück. Einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer muss sie nicht zahlen, entschied das LG Essen. weiterlesen

Abgasskandal Schadensersatz – Geld zurück plus Zinsen

/ 29.07.2019 / / 51

Nutzungsersatz und Zinsanspruch sind zwei Fragen, die bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal immer mehr in den Mittelpunkt rücken. Dabei lässt sich ein wichtiger Trend in der Rechtsprechung erkennen: „Immer mehr Gerichte gehen dazu über, den geschädigten Käufern schon ab Zahlung des Kaufpreises einen Anspruch auf Zinsen zuzusprechen und nicht erst ab Klageerhebung, Das kann finanziell natürlich einen großen Unterschied machen. Im Idealfall erhält der Käufer dadurch mehr Geld zurück als er für das Auto gezahlt hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. weiterlesen