Die Fixierung eines Patienten ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur mit richterlicher Genehmigung zulässig, wenn die Zwangsruhigstellung absehbar länger als 30 Minuten dauert (Az.: 2 BvR 309/15 u.a.). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
2 BvR 309/15 – Bundesverfassungsgericht zu Fixierung von Patienten – Richterliche Genehmigung erforderlich
25. Juli 2018 / 25.07.2018 / / 361Ein paar Gurte, ein paar Klicks und schon ist der Psychiatrie-Patient am Bett festgeschnallt und kann sich nicht mehr frei bewegen. Was verharmlosend als Fixierung beschrieben wird, ist in der angewandten Form häufig nicht zulässig. Künftig dürfen derartige Zwangsruhigstellungen des Patienten nur noch mit richterlicher Genehmigung angeordnet werden, wenn die Fixierung absehbar länger als eine halbe Stunde dauert. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az.: 2 BvR 309/15 u.a.). … weiterlesen
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