Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Spätere Verjährung im Abgasskandal – Schadensersatz ohne Nutzungsentschädigung

/ 06.01.2020 / / 49

Mehr geht nicht: Eine Mandantin von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung erhält im Abgasskandal den Kaufpreis ihres VW Tiguan gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss sie sich nicht anrechnen lassen. Zudem hat sie auch Anspruch auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises. Dieses bemerkenswerte Urteil hat das Landgericht Osnabrück am 19. November 2019 gesprochen (Az.: 11 O 1320/19).

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Abgasskandal – Schadensersatz beim Mercedes E 350 – LG Stuttgart 12 O 236/19

/ 02.01.2020 / / 136

Ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist im Abgasskandal keine Voraussetzung, um Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 8. November 2019 (Az.: 12 O 236/19). Das Gericht verurteilte Daimler einen Mercedes E 350 CDI 4M AMG mit dem Dieselmotor OM 642 und der Abgasnorm Euro 5 zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten.

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