Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Michael Burat

/ 31.07.2011 / / 358

Und jetzt hat Michael Burat auch noch eine eigene Homepage: http://www.burat.de. Wo mag das alles enden? Es gibt sogar eine Seite mit Pressebildern von Michael Burat. Eins ist so freigestellt, dass der outlets.de-Herausgeber sogar einen Heiligenschein hat. Außerdem Festnetz-Telefonummern, Fax der Michael Burat e.K. Und auch Facebook ist Teil der Aktion “Öffentlichkeitsarbeit”.

58 C 6/10

/ 31.07.2011 / / 183

Die Geschichte ist zu schön um nicht noch einmal genüsslich gewürdigt zu werden: Bereits im Juni des vergangenen Jahres hat das Amtsgericht Langen ein Urteil gefällt, das die Deutsche Zentral Inkasso bis heute ihren Mahnungen beifügt, um my-downloads.de Opfer zu verunsichern. Auf der Homepage des Amtsgerichtes Langen steht nun geschrieben: Aufgrund zahlreicher telefonischer und schriftlicher Anfragen weisen wir auf folgendes hin: Unter dem Aktenzeichen 58 C 6/10 ist am 14.06.2010 ein Urteil in einem Zivilprozess ergangen. Dieses Urteil entfaltet eine Rechtswirkung nur zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits.

Eine Rechtsberatung oder weitere Informationen über die Berechtigung angeblicher Forderungen Ihnen gegenüber, kann durch das Amtsgericht Langen nicht erteilt werden.

Dazu wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

Wir meinen: Die Abzockerseite versucht mit der Veröffentlichung dieser Urteile, ein Stück Rechtstaatlichkeit zu beugen, in dem Urteile, die Amtsrichter oft gar nicht anders fällen können, herangezogen werden, um eine allgemeine Zahlungspflicht zu belegen. Dies ist aber absoluter Blödsinn. Es gibt nicht ein Urteil, in dem ein Opfer nach Widerspruch (innerhalb der Frist oder nachträglich) gegen den Mahnbescheid zur Zahlung verurteilt wurde, nachdem die Abzockerseite ein Verfahren angestrengt hatte,

Dass viele Amtsrichter Urteile pro Abzocker fällen heißt nicht unbedingt, dass hier “dumme Richter” am Werk waren, sondern dass die Abzockerseite einfach was von diesem Geschäft versteht. Ich bin nicht ganz sicher, aber wenn Kläger und Beklagte zum Nachteil eines anderen kooperieren, dann nennt man das kollusive Zusammenarbeit und zumindest die daran beteiligten Vertreter des Rechts (Anwalt) machen sich strafbar.

Nur mal ein Beispiel: Urteil pro Abofallen 32 c 1958 10-84

/ 30.07.2011 / / 159

Es wird immer wieder über Urteile “Pro Abzocker” geredet. verbraucherschutz.tv hat sich mal nach dem Zufallsprinzip dieses Urteil http://www.zivilurteile.de/assets/Uploads/PREMIUMCONTENTGMBHAGFRANKFURTURTEIL1.pdf herausgepickt. Begleittext zum Download: “Laut dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt entspricht der aktuelle Aufbau der Seite My-Downloads.de den Anforderungen der PAngV deutlich.” Urteile wie dieses sollen Opfer von Abofallen dazu bewegen, ihre Rechnungen zu bezahlen. Wir haben uns genau dieses Urteil mal angeschaut und zum ersten: Hier geht es gar nicht darum, ob ein Opfer bezahlen muss oder nicht, sondern darum, ob ein Unbekannter, der die Premium Content GmbH des Herrn Viliam Adamca mit Hilfe eines Rechtsanwaltes angegangen ist, Anspruch auf Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten hat, obwohl er sich offensichtlich dort angemeldet und dem Vertrag NICHT widersprochen hat. weiterlesen

Abzocke im Internet

/ 24.05.2017 / / 79

verbraucherschutz.tv ist noch immer auf der Suche nach professionellen Unterstützern und Kooperationspartnern – bei bis zu 5000 Besuchen einzelner Artikel pro Tag wird es im “Hobbybetrieb” zunehmend schwieriger, diese Seite auf einem Niveau zu betreiben, das den Zielen der ersten Stunde noch dient. Dabei geht es nicht darum, mit leidlich Halbwissen angstbibbernde Opfer von Abofallen, Abmahnungen oder Handyabzocke noch tiefer ins Trübsal zu blasen, sondern darum, ein Verbraucherschutz-Portal mit großer Bedeutung im deutschsprachigen Raum engagiert zu professionalisieren. weiterlesen

58 C 6/10 (70) – Deutsche Zentral Inkasso jubelt über Provinzurteil aus Langen

/ 30.07.2011 / / 154

Die Deutsche Zentral Inkasso schmückt ihre aktuellen Mahnungen nach Auskunft der Verbraucherzentrale mit dem “Urteil von Langen”. In der tiefsten hessischen Provinz hat es tatsächlich vor über einem Jahr einen Richter gegeben, der die Preisauszeichnung einer deutschen Abofalle für ausreichend gehalten hat. Aktenzeichen des denkwürdigen Urteils, das den betreffenden Amtsrichter wohl noch berühmt machen wird: 58 C 6/10 (70).

Hier mehr bei der Verbraucherzentrale über die Deutsche Zentral Inkasso lesen weiterlesen