VW hat sich im Abgasskandal grundsätzlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits entschieden (Az.: VI ZR 252/19). Offen ist noch die Frage, ob die geschädigten Käufer auch Anspruch auf Deliktzinsen haben. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt noch uneinheitlich. … weiterlesen

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