Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Yelp muss zu schlechte Bewertungen löschen – OLG München Az. 18 U 1280/16 u.a.

/ 15.11.2018 / / 250

Das Bewertungsportal Yelp musste vor dem OLG München eine empfindliche Niederlage einstecken. Die Bewertungen für drei Fitness-Studios aus dem Raum München können nicht so bleiben wie sie sind, entschied das OLG mit Urteil vom 13. November 2018 (Az.: 18 U 1280/16 u.a.). Da nur “empfohlene” Bewertungen in die Gesamtwertungen einfließen, werde das Gesamtbild verzerrt. weiterlesen

Negative Bewertungen im Internet löschen

/ 01.03.2017 / / 638

Ob mit Sternen, „Likes“ oder anderen Symbolen werden quer durch alle Branchen Bewertungen im Internet abgegeben. Immer mehr Verbraucher nutzen diese Bewertungen auf der Suche nach dem passenden Angebot oder Dienstleister. Negative Bewertungen können für Unternehmen daher mehr als ein Ärgernis, sie können geschäftsschädigend sein. weiterlesen