Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über den Widerruf von Autokreditverträgen in zwei Fällen entschieden. Zu den Aktenzeichen XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19 ging es um Revisionsverfahren, nachdem Autobesitzer vor dem Oberlandesgericht Köln den Widerruf ihrer Autofinanzierungen gegen die BMW-Bank und die Ford-Bank nicht durchsetzen konnten. Die beiden Kläger bemängelten insgesamt drei Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen beider Banken. Konkret ging es in beiden Verfahren darum, ob die 14-tägige Widerrufsfrist mit den Unterschriften unter die Kreditverträge begann oder nicht. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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