HAHN Rechtsanwälte hat mit der FCA Bank Deutschland AG – die Fiat Chrysler Bank – wegen eines widerrufenen Autokredits einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Deren Mandant aus Würzburg hat als Verbraucher mit der Fiat Bank am 30. April 2008 einen Kreditvertrag zur Finanzierung seines Fiat Bravo Diesel geschlossen. Die Willenserklärung zum Abschluss des Autokreditvertrages hat der Mandant am 03. Dezember 2015 wegen Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung widerrufen. HAHN Rechtsanwälte konnte durch ihre Tätigkeit erreichen, dass sich die Parteien vergleichsweise auf die Zahlung eines Nutzungsersatzes von 5.000,00 Euro an den Darlehensnehmer bei Kostenaufhebung einigten. Der PKW verblieb beim Darlehensnehmer. … weiterlesen
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