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Streitwert in Verfahren um SPAM-Mails

/ 24.05.2017 / / 94

Das Oberlandesgericht Hamburg hat schon im Oktober 2007 ein interessantes Urteil gefällt und den Streitwert in Verfahren um unerlaubt versendete E-Mails definiert. Im vorliegenden Fall wurde der Streitwert auf 3000 Euro fest gesetzt. weiterlesen

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