Im Abgasskandal erhält der Käufer eines VW Sharan sein Geld gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das hat das Landgericht Waldshut-Tiengen mit Urteil vom 13. Dezember 2019 entschieden (Az.: 2 O145/19).
… weiterlesenGuter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Händler muss neuen VW Sharan liefern – OLG Karlsruhe 13 U 144/17
28. Mai 2019 / 28.05.2019 / / 120Rund acht Jahre hat der Kläger seinen VW Sharan TDI genutzt. Jetzt kann er ihn im Tausch gegen einen fabrikneuen Sharan aus der aktuellen Serienproduktion an den Händler zurückgeben. Für die Kilometer, die er in den acht Jahren zurückgelegt hat, muss er nicht einen Cent Nutzungsersatz leisten. Das hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 24. Mai 2019 entschieden (Az.: 13 U 144/17). … weiterlesen
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