VW hat im Abgasskandal eine weitere Niederlage vor einem Oberlandesgericht kassiert. Das OLG Saarbrücken verurteilte Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz. Der Autohersteller muss gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis für einen VW Polo Blue Motion abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten (Az.: 2 U 128/19).
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Schadensersatz im Abgasskandal für Käufer eines VW Polo – LG Mönchengladbach 2 O 62/18
16. August 2019 / 16.08.2019 / / 80Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat im Abgasskandal ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil erreicht. Volkswagen muss einen VW Polo 1,6 TDI zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ersetzen. Das hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 31. Juli 2019 entschieden (Az.: 2 O 62/18). … weiterlesen
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