Bittere Pille für Geschädigte im Dieselskandal: Wer sich weigert, ein Software-Update aufspielen zu lassen, muss damit rechnen, dass die Behörden das Fahrzeug stilllegen. Das Verwaltungsgericht München hat in mehreren Urteilen am 28. November 2018 entschieden, dass der Betrieb dieser Fahrzeuge untersagt werden kann (Az.: M 23 K 18.2902 u.a.). Die 23. Kammer des VG München hat mit dieser Entscheidung die Klage von sechs Fahrzeughaltern abgewiesen. … weiterlesen
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