Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Urteil gefällt, das viele Inhaber von Allianz-Lebens und Rentenversicherungen Hoffnung auf höhere Auszahlungen bei vorzeitigem Vertragsende gibt. Vertragsklauseln der Allianz zum Rückkaufswert bei Lebens- und Rentenversicherungen sind demnach unwirksam. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil aus 2011 ist bereits rechtskräftig, nachdem die Versicherungsgesellschaft ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht im Dezember 2012 zurückgezogen hatte. … weiterlesen
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