Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Allianz-Lebensversicherungen mit unwirkamen Klauseln

/ 04.02.2013 / / 58

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Urteil gefällt, das viele Inhaber von Allianz-Lebens und Rentenversicherungen Hoffnung auf höhere Auszahlungen bei vorzeitigem Vertragsende gibt. Vertragsklauseln der Allianz zum Rückkaufswert bei Lebens- und Rentenversicherungen sind demnach unwirksam. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil aus 2011 ist bereits rechtskräftig, nachdem die Versicherungsgesellschaft ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht im Dezember 2012 zurückgezogen hatte. weiterlesen