Verbraucherkredite können bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch nach Fristablauf noch widerrufen werden. „Eine falsche Widerrufsbelehrung lässt sich nicht so einfach aus der Welt schaffen. Selbst wenn die Banken das versuchen“, sagt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart, und weiter: „Eine Nachbelehrung durch die Bank müsste ausdrücklich als solche zu erkennen sein, auf die frühere (unwirksame) Widerrufsbelehrung Bezug nehmen, und kommt in der auch durch die Gerichte verlangten Deutlichkeit ganz selten vor.“ … weiterlesen
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