Das Bundesverfassungsgericht hat heute die aktuellen Regelungen der Unternehmensnachfolge im Deutschen Erbschaftssteuerrecht als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum Juni 2016 die geforderten Umstellungen umzusetzen. Unternehmensnachfolger mussten bisher keine oder nur sehr wenig Erbschaftssteuer bezahlen, wenn sie den Betriebsführung übernehmen und die Arbeitsplätze erhalten. Der Erbe eines privaten Vermögens hatte auf Gleichbehandlung gepocht und sein Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht getragen. … weiterlesen
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