Umgang Aufsicht Jugendamt – Eine breite Themenpalette: Weil ein Vater seinen Kindern ein schlechtes Bild von deren Mutter vermittelte, gestattete das Amtsgericht Oldenburg ihm den Umgang nur noch unter Aufsicht des Jugendamtes. Es handelte sich dabei um eine gezielte Manipulation der Kinder, weswegen sich das Gericht gezwungen sah, schützende Maßnahmen zu ergreifen. Diese fielen nicht zuletzt deshalb so drastisch aus, weil der Mann mehrfach betonte, die deutsche Rechtsprechung nicht anzuerkennen. Eine einfache Verwarnung oder Belehrung käme deshalb sicherlich zu kurz. … weiterlesen
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