Auch ein Tesla 3 muss so geliefert werden, wie er bestellt wurde. Klappt das nicht, dann haben Käufer einen gesetzlichen Nacherfüllungsanspruch. Sind Hersteller und Händler nicht in der Lage, fehlende Funktionen nachzurüsten oder entsprechende Bauteile auszutauschen, dann muss es einen finanziellen Ausgleich geben – oder das Auto geht gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zum Händler. … weiterlesen
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