Eine Aktiengesellschaft, die im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika vertreibt, hatte gegen Google geklagt, weil die so genannten Suchergänzungsvorschäge der Suchmaschine ihren Betrieb und ihren Gründer mit “Scientology” in Verbindung gebracht hatte. Die im Rahmen dieser Suchergänzungsfunktion angezeigten Suchvorschläge werden auf der Basis eines Algorithmus ermittelt, der u.a. die Anzahl der von anderen Nutzern eingegebenen Suchanfragen einbezieht. … weiterlesen
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