Ein voreingestelltes Passwort bei der Router-Einrichtung zu übernehmen, ist sicher nicht der beste Weg zu einem sicheren WLAN – es ist aber auch nicht so abwegig, dass im Verfahren um sogenannte Störerhaftung daraus eine Verantwortlichkeit des WLAN-Betreibers für Schäden entsteht, die aus der Nutzung des Anschlusses durch Dritte abgeleitet wird. Eine entsprechende Entscheidung hat jetzt der Bundesgerichtshof gefällt und damit einen langjährigen Rechtsstreit um die Verantwortlichkeit von WLAN-Einrichtern entschieden. … weiterlesen
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