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RWI Fonds 135: Stadt-Sparkasse Solingen verurteilt

/ 24.05.2017 / / 383

Das Landgericht Wuppertal hat die Stadt-Sparkasse Solingen zugunsten von Mandantschaft der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, verurteilt, eine 1995 von einem damals bereits 92 Jahre alten Kunden im Nennwert von DM 140.000,- zuzüglich 5 % Agio gezeichnete Beteiligung am RWI – Fonds 135 rückabzuwickeln. Die Verurteilung umfasst die Verpflichtung zur Erstattung des Anlagebetrags abzüglich erhaltener Ausschüttungen und zur Zahlung von Verzugs – und Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins, wie die Feststellung, Zukunftsschäden ersetzen zu müssen. weiterlesen

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