Am 22. September 2015 gab Volkswagen eine Ad-hoc-Meldung zu Unregelmäßigkeiten bei einer verwendeten Software bei Diesel-Motoren heraus. „Aus dieser Meldung kann aber nicht geschlossen werden, dass jeder Verbraucher Kenntnis vom Abgasskandal hatte. Selbst wer nach diesem Datum einen sog. Schummeldiesel gekauft hat, kann noch Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. … weiterlesen
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