Geht es um Abzocke im Internet, so tauchen in den maßgeblichen Verbraucherschutzforen immer wieder die Namen Schmidtlein und Tank auf. Das Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt) hat bereits im Mai 2007 die Gebrüder Schmidtlein wegen intransparenter Preisgestaltung zu einer hohen Vertragsstrafe verurteilt. Das Unternehmen bot auf den unterschiedlichsten Internetseiten Leistungen an, die von den Nutrzern nicht als kostenpflichtige Abos erkannt werden konnten. Die umstrittenen Ansprüche an die Verbraucher werden mit Hilfe vom Rechtsanwalt Tank durchgesetzt. … weiterlesen
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