Beim Immobilienkauf ist für beide Vertragspartner besondere Sorgfalt geboten. Zum Inhalt der Vertrags wird grundsätzlich nur das, was notariell im Kaufvertrag beurkundet ist. Üblicherweise wird auch ein Haftungsausschluss des Verkäufers vertraglich vereinbart. Dennoch kann der Verkäufer bei auftretenden Mängeln in der Haftung stehen, wenn er seine Hinweispflichten verletzt hat. … weiterlesen
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BGH: Mehr Rechte für Gebrauchtwagenkäufer durch Beweislastumkehr
26. Oktober 2016 / 26.10.2016 / / 139Ärgerlich: Sechs Monate nach dem Kauf eines vielleicht gar nicht mal so günstigen Gebrauchtwagens tritt ein Mangel auf. Oftmals führt das zu Streit zwischen den Kaufvertragsparteien. Der BGH hatte in seinen Entscheidungen den § 476 BGB, der eine Mangelvermutung enthält, bislang recht verbraucherunfreundlich ausgelegt. Nach einer Entscheidung des EuGH hat er nun die Regelung käuferfreundlich ausgelegt und Stellung bezogen zur so genannten Vermutung des § 476 BGB auf den Grundmangel. … weiterlesen
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