Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

EUROWINGS-Kunden können Rücklastschriften zurück fordern

/ 10.11.2017 / / 643

Kunden des Billigfliegers “Germanwings” können ab sofort und rückwirkend für drei Jahre gezahlte Rücklastschriften zurück fordern. Das Landgericht Dortmund hatte entsprechend entschieden und den Einspruch gegen eine Unterlassungsklage abgewiesen, das Oberlandesgericht Hamm hat dieses Urteil in einer mündlichen Verhandlung jetzt bestätigt. weiterlesen