Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Verbraucherinsolvenzen in 2014 – Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

/ 01.01.2014 / / 34

Schuldner, die in vorgegebener Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten begleichen, können ab dem 1. Januar 2014 bereits nach drei Jahren von den Restschulden befreit werden.