Liegt eine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn durch Zigarettenqualm vor, kann das Rauchen auf dem Balkon unter Umständen verboten sein. Zumindest zu festgelegten Zeiten. Das entschied der Bundesgerichtshof am 16. Januar. … weiterlesen
Liegt eine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn durch Zigarettenqualm vor, kann das Rauchen auf dem Balkon unter Umständen verboten sein. Zumindest zu festgelegten Zeiten. Das entschied der Bundesgerichtshof am 16. Januar. … weiterlesen
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