Aufatmen bei Empfängern von Corona-Soforthilfen in NRW, die aufgefordert wurden, die im Frühling 2020 gewährten Hilfen ganz oder teilweise zurückzuzahlen: Die Rückforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen sind rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW am 17. März 2023 entschieden (Az.: 4 A 1986/22 u.a.). Lediglich nicht benötigte Corona-Hilfen darf das Land demnach zurückfordern und neue Schlussbescheide erlassen. … weiterlesen
Alles zum Thema: OVG NRW 4 A 1986/22
![](https://www.verbraucherschutz.tv/wp-content/uploads/2023/06/dont-panic-g44879524a_640.jpg)
Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.
Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!
Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.
Tickets für schnelle Hilfe
Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.
![](https://www.verbraucherschutz.tv/wp-content/uploads/2023/06/ticket.jpg)
Meist gelesen
-
261 Kommentare / 139.7k
-
11 Kommentare / 125.6k
-
93 Kommentare / 114.7k
-
567 Kommentare / 85.5k
-
152 Kommentare / 81.3k
Aktuelle Kommentare