Nach einer Operation hatte ein Krankenhaus eine OP-Nadel im Bauchraum der Patientin vergessen. Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach der Frau mit Urteil vom 20. Dezember 2018 Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu. Zudem erhält die Patientin ihre bisherigen materiellen Schäden in Höhe von ca. 2000 Euro zurück und der Krankenhausträger muss ihr alle weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden, die aus dem Behandlungsfehler resultieren, ersetzen (Az.: 1 U 145/17). … weiterlesen
Aktuelle Kommentare