Auch wenn der Kläger vom VW-Abgasskandal bereits gewusst hat, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen. VW habe unabhängig von der Kenntnis des Käufers eines Schadensersatzpflicht, entschied das OLG Oldenburg mit bemerkenswertem Urteil vom 16. Januar 2020 (Az.: 14 U 166/19).
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